• Alle Produkte dem Warenkorb hinzugefügt.

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsonderneming ASR, auch handelnd unter dem Namen ProNano Car & Truckwash Cosmetics, mit Sitz und Hauptniederlassung in (8304 AV) Emmeloord am Produktieweg 9, eingetragen unter der Handelskammer-Nr. 62585207 bei der niederländischen Handelskammer.

Artikel 1: Allgemeines 1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff „(der) Kunde“ auf jede juristische oder natürliche Person, die mit ASR Trading unter dem Namen ProNano Car & Truckwash Cosmetics Verträge aushandelt und/oder abschließt, im Folgenden: „ ProNano', in Bezug auf die von ProNano zu liefernden Produkte und Dienstleistungen. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Vorschläge, Angebote, ausgeführten oder auszuführenden Verträge und Vereinbarungen. ProNano widerspricht ausdrücklich der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten ProNano nur, wenn ProNano und der Kunde diesen Abweichungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 4. Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit ProNano, an denen Dritte beteiligt sind. 5. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort. Ist dies der Fall, werden sich die Parteien beraten, um Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, wobei Zweck und Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich übernommen werden. 6. Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer hinterlegt, in der ProNano registriert ist. Es gilt jeweils die zuletzt hinterlegte bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Artikel 2: Vereinbarungen: 1. Die Angebote von ProNano basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde garantiert, dass er die für die Vertragsbegründung und -erfüllung bzw. Lieferung von Produkten und/oder Erbringung von Dienstleistungen wesentlichen Angaben gemacht hat. 2. Die von ProNano erstellten Angebote sind freibleibend und gelten 30 Tage, sofern nicht anders angegeben. An die Angebote ist ProNano nur gebunden, wenn die Annahme solcher Angebote durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen bestätigt wird. Ein ProNano vom Kunden erteilter Vertrag bindet ProNano erst, wenn ProNano diesen Vertrag dem Kunden schriftlich bestätigt hat. 3. Für den Fall, dass der Kunde Änderungen an der Ausführung des Vertrages nach Vertragsschluss vornehmen möchte, bestimmt ProNano, ob und gegebenenfalls unter welchen (weiteren) Bedingungen diese Änderungen im Rahmen des Vertrags erfolgen Vereinbarung kann noch akzeptiert werden. 4. Vertragsänderungen gleich welcher Art sind nur wirksam, wenn sie zwischen ProNano und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Entstehen durch die Änderung höhere Kosten, ist ProNano berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. 5. ProNano behält sich im Einzelfall vor, Konstruktion, Aussehen und Zusammensetzung der von ihr gelieferten Produkte zu ändern, wenn und soweit dies die vereinbarte Beschaffenheit der bestellten Produkte nicht wesentlich beeinträchtigt. 6. Ein kombiniertes Angebot verpflichtet ProNano nicht, einen Teil des Vertrages gegen einen anteiligen Teil des vereinbarten Preises zu erfüllen. 7. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge.

Artikel 3: Preise und Zahlungen 1. Die in den oben genannten Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger staatlicher Abgaben und sonstiger im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallender Kosten wie Versand- und Versicherungskosten, sofern nicht anders angegeben. 2. Alle Abgaben und sonstigen Kosten im Sinne von Absatz 1 gehen zu Lasten des Kunden. Alle Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Alle Kosten, die entstehen müssen, um sicherzustellen, dass die Produkte und der Verkauf den für den Kunden geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden, einschließlich Angelegenheiten wie die Übersetzung von Produktetiketten. 4. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, die fällige Zahlung mit einer Forderung zu verrechnen, die er gegen ProNano zu haben glaubt, oder die Zahlung auszusetzen.
5. Falls der Kunde einen von ihm geschuldeten Betrag nicht innerhalb der dafür gesetzten Frist zahlt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde schuldet ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung die gesetzlichen Zinsen zuzüglich 2 %, die pro (angebrochenem) Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet werden. ProNano macht darüber hinaus außergerichtliche Kosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages geltend, mindestens jedoch 50,00 Euro, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Die vorgenannten Kosten sind ab Übergabe der Forderung an einen Anwalt, Gerichtsvollzieher oder Inkassobüro fällig, unabhängig davon, ob der Kunde hiervon Kenntnis hat. 6. Alle etwaigen weiteren Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die ProNano entstehen, um die Einhaltung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden durchzusetzen, gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 4: Bestellungen und Lieferung 1. Bestellungen können über den ProNano-Webshop aufgegeben werden. Bestellungen, die aufgegeben wurden, müssen sofort bezahlt werden, nachdem die Bestellung für den Versand vorbereitet wurde. ProNano ist bestrebt, Bestellungen innerhalb von maximal 3 Werktagen versandfertig zu haben. Bestellungen über 2.500 Euro können auch direkt per E-Mail aufgegeben werden. Bestellungen werden dem Kunden immer schriftlich bestätigt. 2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von ProNano. 3. ProNano wird sich bemühen, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Lieferfristüberschreitungen berechtigen den Kunden niemals zum Ersatz von Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ProNano. 4. Wird erkennbar, dass ProNano innerhalb der vereinbarten oder angegebenen Lieferzeit nicht leisten kann, wird sie dies dem Kunden unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Überschreitung der Lieferzeit mitteilen. 5. Der Transport aller Produkte, einschließlich derjenigen, die im Namen von ProNano transportiert werden, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. 6. Für den Kunden gelten die aus dem Verbraucherrecht folgenden Bestimmungen, wenn der Kunde Verbraucher ist, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht davon abweichen und/oder abweichen dürfen.

Artikel 5: Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Produkte bleiben das ausschließliche Eigentum von ProNano bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Forderungen von ProNano gegen den Kunden aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung solcher Verträge vollständig beglichen sind der Kunde. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder sonst zu belasten. 3. Sofern Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden oder Rechte hieran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, ProNano unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer, Explosion, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf Verlangen unverzüglich zur Einsichtnahme auszuhändigen. 5. Die von ProNano gelieferten Eigentumsgegenstände, die gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft, jedoch niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. 6. Für den Fall, dass ProNano von seinem in diesem Artikel genannten Eigentumsrecht Gebrauch machen möchte, erteilt der Kunde ProNano – oder von ihm zu benennenden Dritten – seine unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung zum Betreten aller Bereiche, in denen sich das Eigentum von ProNano befindet diese Sachen zurücknehmen.

Artikel 6: Garantie 1. Unter Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen garantiert ProNano die Tauglichkeit und Qualität der von ihr gelieferten Produkte für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dem auf den gelieferten Produkten angegebenen Herstellungsdatum, unter der Bedingung, dass Die Garantie geht niemals über die vom Hersteller oder den Lieferanten von ProNano gewährte Garantie hinaus. ProNano ist berechtigt, schriftlich eine Garantiefrist anzugeben. 2. Geringfügige, handelsüblich zulässige Abweichungen in Qualität, Maßen und Farbe sowie normale Abnutzung von Produkten oder Teilen davon können keine Ansprüche aus diesem Artikel begründen.
3. Der Kunde hat aufgrund dieses Artikels nur dann einen Anspruch gegen ProNano, wenn der Kunde in der Lage ist, eine Rechnung der gelieferten Produkte vorzulegen und gemäß Artikel 8 dieser Bedingungen gehandelt hat. 4. Die Garantien gelten nicht, wenn der Mangel oder der daraus resultierende Schaden auf die Nichtbeachtung der geltenden Bedienungsanleitung zurückzuführen ist, die Folge fahrlässigen Handelns oder das Ergebnis fremder Ursache oder unsachgemäßer Verwendung ist.

Artikel 7: Reklamationen 1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Produkte und/oder nach Ausführung der erbrachten Dienstleistungen zu prüfen, ob die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen der Bestellung oder dem Vertrag entsprechen. 2. Beanstandungen gelieferter Produkte und/oder erbrachter Leistungen sind ProNano vom Kunden innerhalb einer Woche nach Lieferung bzw. Fertigstellung schriftlich mitzuteilen. Unsichtbare Mängel oder Schäden sind ProNano innerhalb einer Woche, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich an ProNano zu melden. Reklamationen zu Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art verfallen und ProNano haftet nicht, wenn Reklamationen nicht rechtzeitig wie oben beschrieben eingereicht werden. 3. Der Kunde ist verpflichtet, ProNano die Besichtigung der beanstandeten Produkte im Originalzustand unter Rechtsverfall zu ermöglichen.

Artikel 8: Bearbeitung von Reklamationen 1. Im Falle einer Reklamation gemäß Artikel 7 fordert ProNano den Kunden auf, die Produkte an ProNano zurückzusenden oder zurücksenden zu lassen, oder beauftragt einen Sachverständigen, der die Produkte beim Kunden prüft Lage. 2. ProNano wird die Produkte reparieren oder ersetzen, wenn Produkte an ProNano zurückgesendet wurden und der Meinung ist, dass die Produkte tatsächlich nicht in Ordnung sind und/oder den festgelegten Qualitätsanforderungen nicht entsprechen. Die damit verbundenen Kosten gehen vollständig zu seinen Lasten, wenn und soweit ProNano seinen Verpflichtungen zurechenbar nicht nachgekommen ist, es sei denn, Artikel 6.4 findet Anwendung. Vorstehendes gilt auch für die Kosten eines beauftragten Sachverständigen.

Artikel 9: Aussetzung und Auflösung 1. ProNano hat das Recht, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn: - der Kunde für insolvent erklärt wurde, ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wurde oder (im Falle einer natürlichen Person) eine Schuld aufgeschoben wurde Für den Kunden gilt das Restrukturierungsgesetz (natürliche Personen) (WSNP); - der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt; - ProNano nach Vertragsschluss begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; - der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder nicht ausreicht; - ProNano die Vertragserfüllung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen durch Verzug des Kunden nicht mehr zugemutet werden kann; - wenn Umstände eintreten, die der Art nach unmöglich sind, oder wenn andere Umstände eintreten, die der Art nach eintreten, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags von ProNano vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. 2. Die Forderungen von ProNano gegen den Kunden werden sofort fällig und zahlbar, wenn der Vertrag aufgelöst wird. Falls ProNano die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält ProNano die sich aus dem Gesetz und dem Vertrag ergebenden Rechte. 3. Für den Fall, dass ProNano aus berechtigten Gründen aussetzt oder auflöst, ist sie in keiner Weise verpflichtet, Schäden und Kosten zu ersetzen, die dem Kunden in irgendeiner Weise durch die Aussetzung oder Auflösung entstanden sind. 4. ProNano hat Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn die Auflösung dem Kunden zuzurechnen ist, einschließlich der dadurch entstandenen direkten und indirekten Kosten. 5. Alle Forderungen von ProNano gegen den Kunden nach dem Gesetz und dieser Vereinbarung werden sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde liquidiert, für insolvent erklärt oder Zahlungsaufschub gewährt wird.

Artikel 10: Rückgabe von zur Verfügung gestellten Eigentumsgegenständen
1. Soweit ProNano dem Kunden im Rahmen des Vertrages Sachen zur Verfügung gestellt hat, ist der Kunde verpflichtet, die ProNano zur Verfügung gestellten Sachen auf schriftliche Aufforderung von ProNano innerhalb von 14 Tagen im Originalzustand und mangelfrei zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gehen alle Kosten, die ProNano dadurch entstehen, zu Lasten des Kunden. 2. Sendet der Kunde die überlassenen Sachen nach schriftlicher Aufforderung nicht zurück, so ist ProNano berechtigt, den daraus entstehenden Schaden und die Kosten vom Kunden geltend zu machen.

Artikel 11: Haftung 1. Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ProNano oder seiner gesetzlichen Vertreter ist die Haftung von ProNano höchstens auf den Rechnungswert des Vertrags oder der bestellten oder gelieferten Produkte beschränkt, auf die sich die Reklamation bezieht fundierte Bezüge. 2. ProNano haftet niemals für indirekte oder Folgeschäden, auch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Artikel 12: Schadloshaltung Der Kunde stellt ProNano von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen Parteien als ProNano zuzurechnen ist. Sollte ProNano auf dieser Grundlage jemals von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, ProNano gerichtlich und außergerichtlich beizustehen und in diesem Fall alle ihm zumutbaren Handlungen unverzüglich vorzunehmen. Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist ProNano ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, diese selbst vorzunehmen. Alle Kosten und Schäden, die ProNano oder Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Artikel 13: Höhere Gewalt 1. ProNano ist nicht verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn es durch einen Umstand daran gehindert wird, der nicht von ihm zu vertreten ist und der nach dem Gesetz oder allgemein nicht zu seinen Lasten gehen sollte akzeptierte Normen. 2. Tritt beim Kunden eine Situation höherer Gewalt ein, wird der Kunde ProNano unverzüglich schriftlich unter Vorlage der erforderlichen Nachweise benachrichtigen. 3. Die Parteien haben das Recht, ihre Verpflichtungen während der Situation höherer Gewalt aufzuschieben. Beide Parteien haben das Recht zur Auflösung, ohne verpflichtet zu sein, die andere Partei zu entschädigen, wenn die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate andauert. 4. Wenn ProNano seiner Verpflichtung zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise nachgekommen ist oder nachkommen kann, ist ProNano berechtigt, diesen Teil in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird diese Rechnung bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

Artikel 14: Geheimhaltung 1. Sowohl der Kunde als auch ProNano sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertrages oder der Vereinbarung erlangt werden, geheim zu halten. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei angegeben wurde oder wenn dies aus der (Art der) Information hervorgeht. 2. Die Geheimhaltungspflicht nach Absatz 1 gilt nicht, wenn ProNano aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an Dritte – gesetzlich oder durch das zuständige Gericht bezeichnete – weiterzugeben, und sie sich nicht darauf berufen kann ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht oder ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Zeugnisverweigerungsrecht. 3. Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht führt zum Verfall einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß und 500 € pro Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Anspruchs auf vollen Schadensersatz.

Artikel 15: Geistiges Eigentum 1. ProNano behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften über geistiges Eigentum zustehen.
2. ProNano ist berechtigt, ihr durch die Vertragsdurchführung vermehrtes Wissen auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 16: Streitigkeiten 1. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder den darauf aufbauenden Vereinbarungen ergeben, werden die Parteien versuchen, diese in erster Instanz mit Hilfe eines Mediators zu lösen, der dem niederländischen Verband der Mediatoren in Rotterdam angehört . 2. Die Streitigkeit wird vom zuständigen Gericht am Sitz von ProNano entschieden, wenn sich herausstellt, dass eine solche Streitigkeit nicht durch Mediation gelöst werden kann.

Artikel 17: Anwendbares Recht Alle Verträge und Vereinbarungen zwischen ProNano und dem Kunden unterliegen niederländischem Recht. Auch dann, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.

Artikel 18: Datenschutz und Datenverarbeitung ProNano darf personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden: DSGVO, im Rahmen des (Erfüllungs-)Vertrags oder der Vereinbarung und nur auf dieser Grundlage verarbeiten. ProNano erfüllt alle Verpflichtungen, die sich aus den oben genannten Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben. Der Kunde ist und bleibt jederzeit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. ProNano schließt immer Datenverarbeitungsverträge mit den von ihr beauftragten Unterauftragsverarbeitern ab, um die personenbezogenen Daten so gut wie möglich zu schützen.